Jugend – Familienhilfe

Einrichtung / Hilfeart

Ambulante individuelle Hilfen für Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und Familien mit Kindern.
Erziehungsbeistandschaft, intensive Einzelbetreuung, Sozialpädagogische Familienhilfe.


Rechtsgrundlage und Personenkreis

Ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß § 27ff SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche §35a SGB VIII, Ambulante Hilfen für junge Volljährige §41 SGB VIII


Personenkreis

Die Zielgruppe des Angebotes sind Menschen, die auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII in Verbindung mit den o.g. §§ berechtigt sind, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Familien mit mindestens einem Kind, Jugendliche und junge Volljährige, seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die in ihrer Lebenssituation durch multiple Problemlagen in einer Weise belastet sind, dass sie ihren alltäglichen Anforderungen nicht gewachsen sind.
Familie bedeutet hier die Gemeinschaft von in einem Haushalt miteinander lebenden Erwachsenen mit mindestens einem Kind.
Ferner Familien und/oder Jugendliche mit besonderer Problemlage wie z.B.
- Konflikte im Elternhaus und im sozialen Umfeld
- Konflikthafte Lebenssituation werdender junger / minderjähriger Mütter unter Berücksichtigung familiärer, sozialraumorientierter Ressourcen.
- Von seelischer Behinderung bedrohte oder betroffenen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
- Suchtproblematik
- Sexueller missbrauch
- Kriminalität
- Gewalt
- Psychische Erkrankungen
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien unter genannten belastenden Lebenssituationen werden im gesteckten Rahmen der Zielsetzung der ambulanten Erziehungshilfe begleitet und betreut, besonders im Hinblick auf die Inanspruchnahme bestehender Angebote im Sozialraum der Betroffenen.

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Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien

Grundsätzlich gibt es bei eindeutiger Auftragsklärung durch den ASD, dort dem zuständigen Mitarbeiter, oder durch die Erziehungsberechtigten, keine Ausschlusskriterien.
Unsererseits regen wir die Einstellung der Hilfe an, wenn sich die Form der Hilfe als nicht geeignet erweist oder keine ersichtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit mehr zu erkennen ist. Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien.

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Ziel der Leistung

Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist es, Eltern in der Ausübung ihrer erzieherischen Aufgaben zu unterstützen, begleiten und beraten, um eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu entwickeln oder zurückzugewinnen.
Besonders im Einsatz mit Familien und Kindern eine angemessene, notwendige Versorgung und Wachstumsmöglichkeit der Kinder und Jugendlichen zu erreichen und sicherzustellen.
Innerhalb von Familienhelfereinsätzen im Graubereich hat die Klärung möglicher Kindeswohlgefährdung größte Priorität.
Innerhalb von Familienhelfereinsätzen im Gefährdungsbereich versteht sich die Arbeitsgrundlage des Einsatzes in den vom ASD erstellten Auflagen. Es bedarf einer engen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitarbeiter des ASD. Im Vordergrund steht die Abwendung der Kindeswohlgefährdung.

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Inhalt der Leistung

Alltagsbewältigung

- Gemeinsames Erarbeiten von Alltagsstrukturen
- Unterstützung bei Haushaltsangelegenheiten, Haushaltsführung, Einkaufsplanung, Einübung und Durchführung
- Unterstützung bei der Klärung der finanziellen Situation, ggf. Vermittlung in Schuldnerberatung
- Ressourcen erkennen, Belastbarkeit stärken, Entlastungsmöglichkeiten erkennen oder schaffen
- Gemeinsames Kochen, gemeinsame Aktionen im Haushalt
- Beschaffung von Einrichtungsgegenständen
- Anleitung zur angemessenen Einbindung aller Familienmitglieder in die Bewältigung des gemeinsamen Haushaltes
- Wirtschaftliche Haushaltsplanung

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Stärkung der konstruktiven Konfliktlösungsstrategien

- Allparteiliche Beratung unter Eibeziehung aller Konfliktparteien im Sinne der Mediation (Regeln und Absprachen )
- Vermittlung in Ehe/Paarberatungsstellen, Therapie Trainingsmaßnahmen
- Gemeinsame begleitete Gespräche zur Stabilisierung des Familiensystems
- Lernen am Modell

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Stärkung der schulischen Situation

- Vermittlung in Hausaufgabenhilfe
- Bei Bedarf Beratung, Unterstützung und Begleitung zu Gesprächen zur Schule, Elternabenden, Elternsprechtagen
- Bei Bedarf Begleitung und Unterstützung bei sinnvollen und notwendigen Umschulungen
- Grundsätzlich Klärung der schulischen Situation in Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und dem betroffenen Kind oder Jugendlichen.

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Stärkung der Kinder Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne seelische Behinderung

- In konflikthaften familiären Situationen eine Stimme für das Kind darstellen
- Gemeinsame Entwicklung realistischer, für das betreffende Kind, Jugendlichen passende und realistische Lebensperspektiven entwickeln in Einbettung des familiären Umfeldes
- Unterstützung und Begleitung in allen Schul–, Ausbildungs- und Bewerbungsangelegenheiten
- Begleitung bei der Einübung von selbständigem Handeln
- Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, z.B. Polizei, Fachberatungsstellen, Jugendgerichtshilfe
- Begleitung zu Terminen in o.g. Institutionen
- Vermittlung und Unterstützung in gesundheitsfördernde Maßnahmen, z.B. Ferienfreizeiten, Kuren, Sportvereine, Nachhilfe, etc
- Begleitung und Beratung in der Information über Suchtverhalten, Konsum, Sexualität und Verhütung
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach alternativen Lebens und Wohnformen außerhalb des elterlichen Haushaltes
- Begleitung, Beratung und Unterstützung des Einübens einer eigenständigen Haushaltsführung, lebens und alltagspraktische Hilfestellung
- Gemeinsames Erarbeiten einer bedürfnisorientierten und angemessenen Freizeitgestaltung
- Gemeinsames Erarbeiten von Zielen und die Erprobung und ggf. Anpassung dieser
- Vorstellung bei Fachärzten und Kliniken zur Erstellung einer Diagnostik
- Begleitung und Unterstützung notwendiger medizinischer Maßnahmen

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Entwicklung von Lebensperspektiven

- Individuell passende Möglichkeiten der Lebensplanung im Gespräch erörtern
- Unterstützung bei der Arbeits- Qualifizierungs- oder Trainingsmaßnahme, organisatorische Hindernisse klären und mit organisieren, z.B. Kinderbetreuung
- Begleitung und Vermittlung in Beratungsstellen, Arbeitsamt etc.
- Gemeinsame Besuche im Arbeitsamt zur Information über Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen
- Unterstützung und Hilfestellung zur Beschaffung von individuell angemessenem Wohnraum
- Beratung und Begleitung in Trennungssituationen

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Gesundheitsförderung

- Begleitung und Unterstützung zum Einhalten aller Vorsorgeuntersuchungen
- Gemeinsam den Stellenwert von Gesundheit herausarbeiten und thematisieren
- Thematisierung der Ernährung, ggf. Vermittlung in Ernährungsberatung
- Suchtverhalten, Suchterkrankungen ansprechen, herausarbeiten, Motivation für therapeutische Maßnahmen stärken
- Anregung, ggf. Begleitung zu notwendigen medizinischen Untersuchungen, z.B. Kinderarzt, Schwangerschaftsuntersuchungen, Zahnarzt etc

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Einsätze im Grau und Gefährdungsbereich

- finden auf deren unterschiedlicher fachlicher Grundlage in angemessener Zusammenarbeit mit dem jeweils fallführenden ASD Mitarbeiter statt.

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Erstellung einer Anamnese

Innerhalb eines Zeitraumes von 3-4 Wochen mit einem Stundenkontingent von 3 Stunden wöchentlich werden gemeinsam mit der Familie, dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen unter Zuhilfenahme des Ressourcenschecks Richtungsziele, Handlungsziele als Grundlage für den sich anschließenden Hilfeplan erarbeitet und dem zuständigen ASD Mitarbeiter übergeben.

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Kooperation mit dem Jugendamt

- Beteiligung an der Erstellung der Hilfepläne unter Einbeziehung des erstellten Berichtes
- Beteiligung an Helferkonferenzen
- Telefonische oder persönliche Information über Krisen zur gemeinsamen Lösungsfindung
- Gespräche mit den ASD Mitarbeiter/innen bei Kindeswohlgefährdung zur Abwendung selbiger
- Die Oberhandsicherung der Hilfeplanung liegt beim ASD

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Kooperation mit anderen Diensten und Trägern

- Die Kontaktaufnahme erfolgt über den ASD und/oder die Erziehungsberechtigten
- Gemeinsame Zielvereinbarungen mit der Familie, dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen, mit Beratungsstellen, Kitas, Schule, Kinderärzten, Therapeuten etc.
- Fachdienstangebote werden individuell ermittelt und in die Hilfe zur Problembearbeitung einbezogen

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Dokumentation der Arbeit

- Erarbeitung der Ziele zur Erstellung der Hilfepläne in standardisierter Form
- Regelmäßige Berichtserstellung
- Das Führen klientenbezogener Akten
- Regelmäßige Dokumentation der Kontakte in den Einsatzorten (Familie, Einzelperson…)
- Dokumentation im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdung
- Die Dokumentation kann eingesehen werden
- Gerichtsverwertbare Dokumentation

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Methodisches Fachliches Vorgehen

Die inhaltliche Arbeit orientiert sich an den zuvor im Hilfeplan festgelegten Zielen und basiert auf im Folgenden aufgelisteten Grundprinzipien und methodischem Handeln:

- Orientierung an den Lebenslagen und an den Ressourcen der Hilfeempfänger
- Ressourcencheck und Einbeziehung der Ressourcen im sozialen Umfeld der Hilfeempfänger
- Einbeziehung bestehender Netzwerke
- Stärkung der Ressourcen der Hilfeempfänger
- Gemeinsames Aufstellen von passenden Familienregeln und regelmäßige Auswertung, Anpassung und Überprüfung
- Allparteiligkeit in Konfliktmoderation
- Erstellen von Genogrammen
- Gesprächsanleitung im Sinne der systemischen Grundlagen
- Aktive praktische Begleitung und Unterstützung
- Information, Beratung und Begleitung
- Arbeiten im Gespräch mit Grundbausteinen der pädagogischen therapeutischen Gesprächsführung
- Angemessene Gruppenangebote, z.B. Weihnachts und andere Geschenke selber herstellen für wenig Geld, günstig kochen, Mutter und Kind Gruppe, gemeinsam filzen, jahreszeitlich angepasste Angebote mit Naturmaterialien, Geburtstage vorbereiten und gestalten, spielen mit Kindern.
- Praktische Anleitung, Lernen am Modell
- Lernen durch Versuch und Irrtum, Reflexion von Verhaltensweisen und Überprüfung

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Leistung der Leitung

- Bereitstellung des organisatorischen Rahmens der SPFH
- Fachberatung im Team, in Einzelgesprächen
- Zuständig für die interne Hilfeplanung und Gestaltung, Evaluation
- Inhaltliche Weiterentwicklung der Methoden und Arbeitsweisen
- Zuständig in konflikthaften Situationen
- Ggf. Mitwirkung in Fachteamkonferenzen und Hilfeplanung
- Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung
- Zuständig für konzeptionelle Fragen, z.B. Flexibilität, Qualitätskriterien für die Arbeit, Mindestanforderungen, Zeitstrukturen organisatorischer Rahmen

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Organisationsstrukturen

Die angebotenen Hilfen gehören zum Geschäftsbereich Jugend und Familie
Leitung Natalie Lehner Oetker


Die vollständige Leistungsbeschreibung liegt vor und kann angefordert werden.


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